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Betreuungsbeitrag für SchülerInnen ganztägiger Schulformen


Wer

SchülerInnen ganztägiger Schulformen Allgemeinbildender Höherer Schulen


Was

Die Erziehungsberechtigten haben für die Unterbringung und Betreuung in ganztägig geführten Allgemeinbildenden Höheren Bundesschulen einen monatlichen Betreuungsbeitrag in der Höhe von € 88,- zu bezahlen.
Auf Antrag kann der Betreuungsbeitrag reduziert werden bzw. zur Gänze entfallen.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist, dass der/die SchülerIn sozial bedürftig ist. Für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit sind maßgebend:

  • Das Einkommen
  • Der Familienstand
  • Die Familiengröße des Schülers/der SchülerIn und seiner/ihrer Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung

Sofern die leiblichen Eltern nicht in Wohngemeinschaft leben und ein Elternteil auf Grund eines Exekutionstitels festgelegte Unterhaltsleistungen zu erbringen hat, ist an Stelle des Einkommens dieses Elternteils die Unterhaltsleistung für die Ermittlung der Bedürftigkeit heranzuziehen.
In diesem Fall ist es erforderlich, eine Ablichtung des Exekutionstitels dem Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages anzuschließen.


Art

Der Betreuungsbeitrag kann reduziert werden oder unter Umständen gänzlich erlassen werden.




Antragstellung

An allen ganztägig geführten Allgemeinbildenden Höheren Bundesschulen liegen Antragsformulare für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages auf. Der Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme bei der Schulleitung einzubringen.

Den Anträgen sind die Nachweise der Bedürftigkeit anzuschließen. Das sind:

  • bei Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit beziehen, der Lohnzettel und der Bescheid über die ArbeitnehmerInnenveranlagung jeweils für das vergangene Kalenderjahr
  • bei Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, der zuletzt ergangene Einkommensteuerbescheid
  • bei Personen, deren Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt werden, der zuletzt ergangene Einheitswertbescheid und der zuletzt ergangene Einkommensteuerbescheid


Kontakt

Landesschulrat Kärnten
10.Oktober-Straße 24
9020 Klagenfurt
Postfach 607
E-Mail: office@lsr-ktn.gv.at



Webseiten

www.landesschulrat-kaernten.at

Betreuungsbeitrag



Formulare / Richtlinien

Elternmerkblatt für den Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für das Schuljahr 2011/2012